Familien: Als Vater noch zuschlug

Heute redet man von Gewalt in der Ehe. Die Ehefrau hat das Recht, ihren Mann wegen Vergewaltigung anzuzeigen, wenn er sich einfach nimmt, wofür er sie geheiratet hat. Nicht überall, aber in fast allen Ländern Europas. Doch die Älteren von uns kennen noch Gesetze, die den Mann zum Hausherrn machten und ihm das Recht zur Züchtigung seiner Frau einräumten. Heute erscheint das geradezu unvorstellbar. Für unsere Vorfahren war es völlig normal.

Mein Großvater war einer, der seine Familie mit eiserner Hand regierte, wie es in noch in den 40er Jahren üblich war. Pünktlichkeit war Pflicht. Auch zu den gemeinsamen Mahlzeiten. Wer zu spät zum Essen kam, brauchte sich gar nicht erst hinzusetzen und musste auf die Mahlzeit verzichten. Widerrede gab es nicht. Wer Vater widersprach, bekam spontan „eins hinter die Ohren“ und das Thema war erledigt.

Opa war Schuhmacher und hatte sieben Kinder unter seinem Regiment. Vier Jungs und drei Mädchen. Am Samstagnachmittag warf er alle Schuhe der Familie auf den Hof und bestimmte, wer sie zu putzen hatte. Hatte eines der Kinder schlechte Noten nach Hause gebracht, war das große Zittern angesagt. Die Mädchen brachen meist schon auf dem Heimweg von der Schule in Tränen aus. Die Jungs sahen ihrem unvermeidlichen Schicksal mit stoischem Schweigen entgegen. Denn Vater erwartete Fleiß und gute Schulnoten. Und wer dieser Erwartung nicht gerecht wurde, hatte drei Wochen Hausarrest.

Doch zuvor war eine kräftige Tracht Prügel angesagt. Mit dem Lederriemen natürlich, wie es sich für einen Schuster gehörte.

Er reparierte übrigens nicht nur Schuhe. Er fertigte auch die Riemen an, die praktisch jedes Kind in der Stadt regelmäßig zu spüren bekam. Und auch so manche Ehefrau.

Damals nickten die Nachbarn noch zustimmend, wenn lautes Schreien aus dem Nachbarhaus an ihre Ohren drang. An Gewalt dachte seinerzeit noch niemand, denn was da passierte, war bis weit in die 60er Jahre hinein völlig normal. Wer nicht hören will, muss fühlen, hieß es damals und das wusste auch jeder Vater, jeder Lehrer und jeder Lehrherr. Und natürlich jedes Kind, ganz gleich, ob es zwei oder zwanzig war.

Doch, wie gesagt, der Mann war seinerzeit der Herr im Haus und sein Wort war Gesetz. Wobei diese Regel durchaus nicht nur auf die Kinder angewandt wurde, sondern auch auf die eigene Ehefrau. Die Ehefrau, wie übrigens auch alle weiblichen Hausangestellten unterlag nämlich bis Anfang des 20. Jahrhunderts der Verfügungsgewalt des Hausherrn. Und dieses Recht wurde allgemein sehr weitreichend ausgelegt. Der Herr des Hauses konnte nämlich nicht nur eigene Regeln erlassen, die für alle im Haus bindend waren und quasi den Status eines Gesetzes hatte. Er konnte auch sein Züchtigungsrecht nutzen und nach eigenem Gutdünken ausleben.

Wobei viele Hausherren zwar die Herrschaft über diejenigen innehatten, die im eigenen Haus lebten. Aber sie hatten eigentlich kein Interesse daran, sich um jedes Vorkommnis selbst zu kümmern. Gab es mehrere Bedienstete im Haus, dann gehörte es normalerweise zu den Aufgaben der Haushälterin, für Zucht und Ordnung unter ihnen zu sorgen. Dabei kam durchaus ein Stock zur Anwendung der je nach Alter der Betreffenden auf die bekleideten oder auch nackten Pobacken angewandt wurde. Ein gelegentliches Kreischen aus der Küche war also in vornehmen Häusern durchaus keine Seltenheit.

Für die kleineren Kinder war natürlich die Gouvernante zuständig, die in der Hierarchie direkt unter der Dame des Hauses stand. Von ihr wurden die Kleinen schon früh mit der Tatsache vertraut gemacht, dass kein Vergehen ungesühnt bleibt. Denn wenn eines der Kinder etwas angestellt hatte, wurde meist die Gouvernante dafür verantwortlich gemacht, die sich nicht ausreichend um dessen Erziehung gekümmert hatte. Diese war daher sehr interessiert daran, ihre Herrschaft zufriedenzustellen und führte ein strenges Regiment, das nicht nur auf strikten Anordnungen und strengen Ermahnungen beruhte, sondern vor allem auf der häufigen Anwendung von Stock, Rute oder Lederriemen.

Sobald die Pubertät einsetzte, veränderte sich aber meist die Zuständigkeit der Gouvernante. Ein pubertierendes Mädchen braucht die strenge Führung der Mutter und die harte Hand des Vaters, war die allgemeine Auffassung. Dieser übernahm zwar selten ihre tägliche Erziehung und kümmerte sich nicht um die alltäglichen Zurechtweisungen. Aber er wurde herbeigerufen, wenn es um ein größeres Vergehen ging, das nach einer besonders strengen Strafe verlangte. Dafür galt nämlich eine Frau als zu nachgiebig und es galt die allgemein anerkannte Regel, dass ein rebellisches Mädchen aus der Hand des Hausherrn selbst zurechtgewiesen werden musste.

Wobei damals eher prüde Zeiten herrschten, aber wenn es um die Erteilung einer ordentlichen Tracht Prügel ging, war es mit der Zurückhaltung schnell vorbei. Ein Lederriemen oder die seinerzeit noch häufig angewandte Rute zeigte nämlich erst dann die volle Wirkung, wenn das Ziel die zuvor nackt gemachten Pobacken der Sünderin waren. Also hieß es, Rock oder Kleid ausziehen, das Höschen in die Kniekehlen streifen und kräftig zuschlagen. Was durchaus begründet war, denn nur auf der nackten Haut konnte der Erzieher eindeutig beurteilen, ob die Hiebe auch die gewünschte Wirkung zeigten. Spätestens wenn die ersten Striemen aufplatzten und sich kleine Blutstropfen zeigten, hörten daher die meisten Väter auf und überließen das gedemütigte Mädchen seinem Schicksal.

Ein Erzieher oder eine Erzieherin wusste daher seinerzeit stets bestens über den körperlichen Entwicklungszustand eines pubertierenden Mädchens bescheid. Das wurde von niemand in Frage gestellt, ganz gleich, ob es sich um den Lehrer, die Gouvernante, die Mutter oder den Vater handelte. Letzterer verschaffte sich durch diese Indiskretion auch Gewissheit darüber, wann es allmählich Zeit für ihre Vermählung wurde.

Doch nicht nur die Mädchen, sondern auch die Jungs waren bis in die 60er Jahre hinein der körperlichen Züchtigung durch Eltern und Erzieher unterworfen. Wobei so mancher Teenager seine letzte Tracht Prügel noch am Tag vor seiner Hochzeit bezog, während bei den Jungs mit zunehmendem Alter davon abgesehen wurde, zur Erziehung den Stock zur Hand zu nehmen. Und wenn, dann erfolgten die Hiebe auf den bekleideten Hintern, denn für einen angehenden Mann gehörte es sich einfach nicht, vor seinem Vater oder der Mutter den Hintern zu entblößen.

In manchen Familien war es auch üblich, dass die Bestrafung größerer Vergehen grundsätzlich im Beisein aller Familienmitglieder vollzogen wurden. Die größeren Jungs erhielten also schon früh einen Eindruck davon, dass man ein Weib streng führen muss und auch als späterer Ehemann nicht mir Schlägen sparen darf. Ein Brauch, den es heute eigentlich nur noch in der muslimischen Welt gibt. Dort fühlen sich die älteren Brüder geradezu verantwortlich für ihre jüngeren Schwestern und sparen nicht mit Schlägen, wenn sich diese als rebellisch erweisen.

Wobei auch die jungen Männer früherer Generationen bekannt dafür waren, dass sie ihre Schwestern stets im Auge behielten. Ein ernsthaftes Vergehen wurde dann umgehend dem Vater berichtet. Nicht um die Familienehre aufrecht zu erhalten, sie das bei den Moslems der Fall ist. Sondern um Zeuge der Bestrafung der betreffenden Schwester zu werden, die ja dafür bis zum Nabel nackt war und für männliche Augen ein durchaus sehenswertes Schauspiel bildete.

Ein Weib, dass sich unter den Schlägen ihres Herrn windet, war eben schon immer ein erregender Anblick.

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